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Zahlbarstellung
 
Unter der Zahlbarstellung (oder auch Domiciliation) versteht man eine gesetzmäßige oder vertragliche Vereinbarung, die besagt, wo eine Zahlung fällig wird, d.h. an welchem Ort (= Zahlstelle) sie zu leisten ist. Teilweise beinhaltet diese Zahlbarstellung auch gleichzeitig die Art und Weise der Zahlung.
Eine bedeutende Rolle spielt die Zahlbarstellung bei Akkreditivvereinbarungen, speziell bei Dokumenten-Akkreditiven. Rechtliche Grundlage sind hier die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (engl.: UCP, Uniform customs and practice for documentary credits), auch ERA 600 genannt. Zahlbarstellung bei Akkreditiven meint den Ort (die Bank), an dem ein Akkreditiv gültig und zahlbar (benutzbar) gestellt wird. Als Zahlstelle können hierbei agieren:

• die Eröffnungsbank selbst
• die Bestätigungsbank
• eine andere Bank

Wichtig zu berücksichtigen ist auch, um welche Art von Akkreditiv es sich handelt. Eine Änderung der Zahlbarstellung ist zu dem üblicherweise nur durch höhere Gewalten (z.B. Kriege etc.) abänderbar.
 
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Stichworte:
Zahlbarstellung, Zahlstelle, zahlbar stellen, Zahlung, Domiciliation, Akkreditiv
 
 
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