Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Kostenloses Girokonto
Gebührenfreie und zinsstarke
Girokonten online beantragen
www.deutschland-girokonto.de
   
  Günstiger Ratenkredit
Sofortkredit ab 4,3 % Zinsen
zur freien Verwendung
www.deutschland-kredit.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Zahlungsanweisung
 
Unter dem Begriff „Zahlungsanweisung“ (wird in der Schweiz auch Mandat genannt), zum Teil auch unter der Bezeichnung „Geldanweisung“ bekannt, versteht man Aufträge an ein Kreditinstitut zur Auszahlung von Bargeld oder Übertragung von Bargeld auf elektronischem Weg.
Zahlungsanweisungen werden in der Regel auf Basis einer Bareinzahlung des Auftraggebers ausgeführt, d.h. hier wird seitens des Auftraggebers Bargeld an das Kreditinstitut übergeben, welches dieses an das angegebene Empfängerkonto transferiert. Hier erfolgt also nicht wie bei einer Überweisung die Übertragung von Buchgeld von einem Konto auf ein anderes.

Bei dieser Form wird ein Formular ausgefüllt, welches rechtlich gesehen kein Scheck ist, da die Bezeichnung „Scheck“ fehlt. Beispielsweise findet man darauf den Text „Zahlen Sie gegen diese Anweisung … EUR an … oder Überbringer“. Dieses Formular wird an den Zahlungsempfänger versandt, welcher es bei einem Kreditinstitut oder einer Postfiliale zur Gutschrift bzw. Barauszahlung einreicht.

Solche Zahlungsanweisungen eignen sich vor allem dann, wenn die Kontodaten des Empfängers unbekannt sind. Dadurch kann trotzdem eine Verrechnung erfolgen und die Verbindlichkeit erbracht werden.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Zahlungsanweisung, Geldinstitut, Bank, Post, Konto, Girokonto
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten