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Zahlungsmittel
 
Unter einem Zahlungsmittel, auch Tauschmittel genannt, versteht man sowohl Objekte als auch Rechte, die dazu genutzt werden, Waren oder Dienstleistungen zu erwerben. Dafür gehen sie in der Regel vom Besitz des Käufers in den Besitz des Verkäufers über.
Bezogen auf die Finanzwelt werden Geld (= Objekt) und Geldersatzmittel (= Recht), sogenannte Geldsurrogate, als Zahlungsmittel genutzt.

Geld
Beim Geld unterscheidet man zwischen Bargeld, Buchgeld (auch: Giralgeld) und elektronisches Geld (auch: E-Geld). Dabei ist das erste in Form von Münzen und Banknoten das gesetzliche Zahlungsmittel eines Landes. Unter Buchgeld versteht man Sichteinlagen, d.h. Geldbeträge auf Giro- und Kontokorrentkonten, und durch Kredit bereitgestellte Mittel und von E-Geld spricht man, wenn man Karten- (z.B. Kreditkarten etc.) oder Netzzahlungen meint, d.h. es werden Vorauszahlungen geleistet und die Belastung des Zahlenden erfolgt zeitverzögert.

Geldsurrogate
Als Geldersatzmittel dienen Hilfszahlungsmittel wie Schecks und Wechsel. Auch sie sind keine gesetzlichen Zahlungsmittel.
In einer Volkwirtschaft werden vor allem das Bargeld und das E-Geld zur Beschaffung von Waren oder Dienstleistungen genutzt.

Nur noch selten werden Waren gegen Waren bzw. Waren gegen Dienstleitungen getauscht, wie es früher in der Entstehungszeit von Zahlungsmitteln der Fall war.
 
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Stichworte:
Zahlungsmittel, Geld, Tauschmittel, Tausch, Bargeld, Buchgeld, E-Geld, Geldsurrogate
 
 
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