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Zahlungsverkehrsüberwachung
 
Die Zahlungsverkehrsüberwachung ist eine der grundlegenden Aufgaben der nationalen Zentralbanken – in Deutschland speziell der Deutschen Bundesbank nach Bundesbankgesetz (BBankG). Sie umfasst die Überprüfung der Einhaltung international normierter Überwachungsleitlinien, die Beobachtung von Entwicklungen im Zahlungsverkehr und Kontakten mit Marktteilnehmern, die Zusammenarbeit mit anderen Zentralbanken und der Bankenaufsicht.
Die Überwachung des Zahlungsverkehrs ist von grundlegender Bedeutung in Hinblick auf …

… die Wahrung und Stärkung der Stabilität des Finanzsystems und
… der Förderung von Sicherheit und Effizienz im Zahlungsverkehr.

Dafür wurden Überwachungsstandards auf internationaler Ebene beschlossen, die für die nationalen Zentralbanken gelten – die sogenannten „Grundprinzipien für Zahlungsverkehrssysteme, die für die Stabilität des Finanzsystems bedeutsam sind“. Diese beinhalten die folgenden 10 Prinzipien:

I. Das System sollte in allen betroffenen Rechtsordnungen eine solide Rechtsgrundlageaufweisen.

II. Die Regelungen und Verfahren des Systems sollten den Teilnehmern eine klare Einschätzung der Auswirkungen des Systems auf alle finanziellen Risiken, die sie mit ihrer Teilnahme eingehen, ermöglichen.

III. Das System sollte über klar definierte Verfahren für das Management von Kredit und Liquiditätsrisiken verfügen, die auch die jeweiligen Verantwortungsbereiche der Systembetreiber und der Teilnehmerfestlegen und die angemessene Anreize für die Beherrschung und Begrenzung dieser Risiken enthalten.

IV. Das System sollte einen frühzeitigen endgültigen Ausgleich am Valutatag anbieten, vorzugsweise während des Tages, mindestens jedoch am Ende des Tages.

V. Ein System mit multilateralem Netting sollte zumindest in der Lage sein, den rechtzeitigen Abschluss des täglichen Saldenausgleichs auch dann sicherzustellen, wenn der Teilnehmer mit der größten einzelnen Abrechnungsverbindlichkeitseine Ausgleichszahlung nichtleistenkann.

VI. Die für den Saldenausgleich verwendeten Aktiva sollten vorzugsweise eine Forderung an die Zentralbank sein; werden andere Aktiva verwendet, sollten sie mit geringen oder keinen Kredit-und Liquiditätsrisiken verbunden sein.

VII. Das System sollte in hohem Maße Sicherheit und Zuverlässigkeit des Betriebs sicherstellen und über Notfallverfahren für den rechtzeitigen Abschluss der täglichen Verarbeitung verfügen.

VIII. Das System sollte einen praktischen und ökonomisch effizienten Weg für Zahlungen bieten.

IX. Das System sollte über objektive und öffentlich bekannt gegebene Teilnahmekriterien verfügen, die einen gerechten und offenen Zugang ermöglichen.

X. Die Führungs- und Verwaltungsstruktur des Systems sollte effizient, rechenschaftspflichtig und transparent sein.

Die Ziele der Zahlungsverkehrsüberwachung sehen wie folgt aus:/b>

• Aufrechterhaltung der Finanzmarktstabilität
• Schutz der Kunden vor Ausfallrisiken
• Vermeidung von übermäßigen Risiken
• Ermöglichung ausreichender Risikotransparenz für die Marktteilnehmer
• Insbesondere Überwachung der Sicherheit und Zuverlässigkeit der durchgeführten Geschäfte
• Internationale Zusammenarbeit
• Sicherheit und Effizienz im Zahlungsverkehr
 
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Stichworte:
Zahlungsverkehrsüberwachung, Zahlungsverkehr, Überwachung, überwachen, Richtlinien, Deutsche Bundesbank, Grundprinzipien für Zahlungsverkehrssysteme die für die Stabilität des Finanzsystems bedeutsam sind
 
 
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