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Zeichnen, Zeichnung
 
Unter dem Begriff „Zeichnung“ versteht man im Wertpapierbereich ein üblicherweise schriftliches und verbindliches Kaufangebot seitens eines Anlegers bei einer Neuemission (Neuausgabe) von Wertpapieren.
Die potenziellen Käufer erhalten eine Zeichnungseinladung durch den Emittenten (ausgebendes Unternehmen) in Form eines Verkaufsprospektes mit den entsprechenden Zeichnungsbedingungen. Unter Anderem werden darin auch die Zeichnungsfrist (Zeitraum zur Abgabe von Kaufgeboten) und das Zeichnungsvolumen (Mindestgebot etc.) bekannt gegeben.

Sobald der Anleger zeichnet, ist er nach Ablauf der Zeichnungsfrist verpflichtet, die Wertpapiere zum jeweilig abgegebenen Angebot zu kaufen , vorausgesetzt es ist kein gesondertes Verfahren wie dem Mengentender vereinbart, bei dem ein Durchschnittssatz ermittelt wird.
 
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Stichworte:
Zeichnung, Zeichnungsfrist, Zeichnungsgewinn
 
 
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