Vor Allem für Groß- und Millionenkredite sind solche Zentralkreditregister üblich. Im Kreditwesengesetz (KWG) ist beispielsweise vorgeschrieben, dass die am Millionenkreditmeldeverfahren beteiligten Unternehmen (Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute etc.) vierteljährlich Millionenkredite an die Evidenzzentrale der Deutschen Bundesbank zu melden haben. Die Daten werden schließlich im Zentralkreditregister erfasst.
Mit der Unterzeichnung eines Memorandum of Understanding (MoU) durch die Präsidenten der folgenden nationalen Zentralbanken werden mittlerweile auch grenzüberschreitend kreditrelevante Informationen ausgetauscht und Zugänge zu den Melderegistern der Länder geschaffen:
• Deutschland
• Belgien
• Frankreich
• Italien
• Österreich
• Portugal
• Spanien
Dadurch können auch Kredite bei ausländischen Banken erfasst werden und die
Kreditgeber der Länder erhalten damit einen zuverlässigen Überblick über die Gesamtverschuldung ihrer Kunden.