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Zero-Bond
 
Zero-Bonds (auch Zero Bond geschrieben) sind Nullkuponanleihen, d.h. besondere verzinsliche Wertpapiere, bei denen keine Kupons (= Zinsscheine) mit ausgegeben werden, sodass auch keine laufende Zinszahlung statt findet. Der Zinsertrag fließt dem Anleger bei dieser Variante bei Fälligkeit des Zero Bond zu.
Bei Nullkuponanleihen errechnet sich der Zinsertrag auch der Differenz zwischen dem Ausgabepreis der Anleihe (= Kaufkurs, zu dem der Anleger das Papier erwirbt) und dem Rückzahlungskurs. Sobald die Anleihe fällig wird, erhält der Inhaber eine Einmalzahlung (Tilgungserlös) bestehend aus dem Anlagebetrag (Nominalbetrag = eingezahltes Kapital) und dem Zinsertrag.

Zinsertrag = Rückzahlungskurs – Kaufpreis

Demnach wird der Ertrag des Zero Bond erst in der Zukunft realisiert, sodass der Anleger hier auch die steuerlichen Aspekte beachten muss, da Zinserträge steuerpflichtig (Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag) sind. Zum Zeitpunkt der Zinszahlung sollte ein ausreichender Freistellungsauftrag vorhanden sein oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) vorliegen, wodurch der Ertrag steuerlich frei gestellt wird. Der Vorteil dabei ist, dass dem Anleger beispielsweise sein Freistellungsauftrag in den ersten Anlagejahren auf Grund der fehlenden Zinszahlung beim Zero Bond für andere Erträge nutzen kann.

Der Anleger hat aber auch die Möglichkeit, den Zero Bond vor Fälligkeit am Markt zum aktuellen Kurs zu veräußern. Der dabei erzielte Ertrag wird Verkaufserlös genannt.

Zero Bonds können grundsätzlich in den folgenden zwei Varianten auftreten:

1) Kapitalzuwachsanleihe (Zinssammler)
Diese Anleihe wird 100 Prozent zum Nennwert (zu pari) ausgegeben und bei Fälligkeit zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen und Zinseszinsen zurückgezahlt. Entweder ist dabei ein fester Zinssatz vereinbart oder er orientiert sich am Marktzins und passt sich entsprechend in regelmäßigen Abständen an.

Beim Zinssammler gilt also:
Kauf -> zum Nennwert
Rückzahlung -> Nennwert + Zinsen + Zinseszinsen

2) Abzinsungstyp (klassischer Zero Bond)
Abzinsungspapiere werden unter dem Nennwert (unter pari) ausgegeben (= Kapitalwert). Hier erfolgt also der Abzug eines verhältnismäßig großen Abschlages (Disagios), der gleichzeitig den Zinsertrag (Zinsen plus Zinseszinsen) der gesamten Anleihelaufzeit darstellt. Die Rückzahlung bei Fälligkeit des Zero Bond erfolgt hier zum Nennwert.

Beim Abzinsungstyp gilt also:
Kauf -> Nennwert – (Zinsen + Zinseszinsen)
Rückzahlung -> zum Nennwert
 
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Stichworte:
Zero-Bond, Zero Bond, Zero Bonds, Nullkuponanleihe, Nullkupon-Anleihe, Nullkupon, Kupon, Zinsschein, Anleihe, verzinsliches Wertpapier
 
 
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