Rein rechtlich gehören Zertifikate in die Gruppe der Schuldverschreibungen und verbriefen keinerlei Eigentums- oder Anteilsrechte. Mit dem großen Unterschied, dass sie
keine Verzinsung sondern eine
Teilhabe an der Kursentwicklung bestimmter Wertpapiere oder anderer Finanzinstrumente (vor Allem Börsengeschäfte) gewähren. Der Inhaber eines Zertifikates partizipiert also an der Kursentwicklung eines Basiswertes. Diese können unter Anderem sein:
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Aktien - Aktienindizes
- Anleihen
- Terminkontrakte
- Rohstoffe
- Zinssätze
etc.
Allerdings hat die Rechtsnatur des Zertifikates auch den Nachteil, dass bei einer Zahlungsunfähigkeit des Emittenten ein
Totalverlust des eingesetzten Kapitals die Folge sein kann. Es gilt nicht – wie beispielsweise bei
Fonds – als Sondervermögen und ist vor einer Insolvenz geschützt. Auch greifen hier nicht – wie bei Spareinlagen etc. – die Einlagensicherungseinrichtungen der Banken.
Grundsätzlich gliedern sich die Zertifikate in die folgenden beiden Obergruppen: A) Partizipationszertifikate Beispiele: • Indexzertifikate
• Basket-Zertifikate
• Strategie-Zertifikate
etc.
B) Zertifikate mit festgeschrieben Rückzahlungsprofil Beispiele: • Hebelzertifikate
• Discountzertifikate (auch Diskontzertifikate)
etc.