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Zessionskredit
 
Der Begriff „Zessionskredit“ steht für eine Darlehensgewährung einer Bank (Darlehensgeber) an einen Darlehensnehmer in Verbindung mit einer Sicherungsabtretung (Zession) von Forderungen oder Rechten des Antragstellers.
Der Kredit wird also durch eine Sicherungsabtretung abgesichert, bei der Forderungen oder andere Rechte gegenüber Dritten (= Drittschuldner) durch den bisherigen Gläubiger (Kreditnehmer = Zedent, Sicherungsgeber) auf der Grundlage eines Sicherungsvertrages (= Abtretungsvertrag) auf einen anderen (Kreditgeber = Zessionar, Sicherungsnehmer) übertragen werden. Die Absicherung erfolgt nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sicherungshalber, d.h. es sollen die Ansprüche des Kreditinstitutes gegenüber dem Kunden gesichert werden, sollte es zur Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kommen.

Rein rechtlich bleibt beim Zessionskredit der Kreditnehmer wirtschaftlicher Gläubiger der Forderungen bzw. Rechte. Der Kreditgeber wird nur rechtlicher, treuhänderischer (fiduziarischer) Gläubiger mit einem bedingten Verwertungsrecht maximal bis zur Höhe der Kreditverpflichtung. Sobald der Kredit vollständig getilgt ist, hat die Bank sicherungsweise abgetretene und noch nicht eingegangene Forderungen an den Kreditnehmer zurück zu übertragen.

Grundsätzlich kann der Zessionskredit in Verbindung mit einer offenen oder stillen Sicherungsabtretung vergeben werden.

1. Offene Zession
Der Drittschuldner wird durch eine Abtretungsanzeige über die Sicherungsabtretung informiert und kann in Folge dessen nur noch an den Gläubiger der Darlehensforderung (Bank) schuldbefreiend Zahlungen leisten.

2. Stille Zession
Der Drittschuldner wird nicht über die Sicherungsabtretung informiert und leistet damit schuldbefreiend weiterhin an den Darlehensnehmer. Dieser ist verpflichtet, die Zahlungen an den Kreditgeber weiterzuleiten.
 
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Stichworte:
Zessionskredit, Zessionsdarlehen, zession, Kredit, Sicherungsabtretung, Abtretung, Forderung, Forderungen
 
 
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