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Zins, effektiver
 
Der effektive Zins oder Effektivzins ist das unter Berücksichtigung aller realen Kosten durch einen Schuldner zu entrichtende Entgelt für die Überlassung von Geld sowohl in Sach- als auch in Finanzmitteln über eine bestimmte Laufzeit hinweg. Der Empfänger des effektiven Zins‘ ist der Gläubiger des überlassenen Geldes. Grundsätzlich findet man den effektiven Zins im Kreditwesen.
Nach Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) sind die Kreditgesamtkosten als jährlicher Prozentsatz des Kredites anzugeben und wird somit auch effektiver Jahreszins(satz) genannt. Sind Änderungen des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren (z.B. Bearbeitungsgebühren, Versicherungskosten etc.) vorbehalten (Änderungsvorbehalt), dann wird er auch als anfänglicher effektiver Jahreszins(satz) bezeichnet.

Bei der Berechnung des effektiven Zins‘ werden all diese preisbestimmenden Faktoren wie …

… Nominalzinsen,
… Bearbeitungsgebühren,
… eventuelle versicherungskosten

etc. mit einkalkuliert. Wichtig ist, dass es sich nicht um Schätzgebühren sondern feststehende Preisangaben handelt. Zudem werden Faktoren wie …

… die tatsächliche Laufzeit,
… Tilgungsmodalitäten,
… die reale Kredithöhe

etc. zu Grunde gelegt.

Für den Kunden stellt der effektive Zins daher die Vergleichsbasis unterschiedlicher Kreditangebote dar, da die zusätzlichen Kosten stark variieren können und in den Effektivzins mit einkalkuliert sind. Er weiß dadurch, wo er - im Gesamten betrachtet - am günstigsten kommt.

In der PAngV ist in Hinblick auf die Definition des Effektivzinssatzes die folgende Formulierung festgeschrieben:

„(…) Er beziffert den Zinssatz, mit dem sich der Kredit bei regelmäßigem Kreditverlauf, ausgehend von den tatsächlichen Zahlungen des Kreditgebers und des Kreditnehmers, auf der Grundlage taggenauer Verrechnung aller Leistungen abrechnen lässt.(…)“
 
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Stichworte:
effektiver Zins, Effektivzins, effektiver Zinssatz, Effektivzinssatz, effektiver Jahreszins, anfänglicher effektiver Jahreszins, Jahreszinssatz
 
 
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