Demnach umfasst der rohe Zins den Nominalzinssatz des Kredites zuzüglich Kosten wie … … Bearbeitungsgebühren,
… Versicherungskosten für eine Restschuldversicherung,
… Kontoführungsgebühren,
etc.
Laut Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV) sind die gesamtkosten eines
Kredites als jährlicher Prozentsatz des Kreditbetrages anzugeben (=
effektiver Jahreszins). Sollten Änderungen des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren vorbehalten sein (Änderungsvorbehalt), ist dieser als anfänglicher effektiver Jahreszins anzugeben.