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Zins
 
Mit dem Begriff „Zins“ definiert man das Entgelt für die Überlassung von Geld sowohl in Sach- als auch in Finanzmitteln über eine bestimmte Laufzeit hinweg. Zu entrichten ist er vom Empfänger des Geldes (= Schuldner) an den Überlasser (= Gläubiger).
Die Rahmenbedingungen werden in der Regel in einem rechtlich bindenden Vertrag (z.B. Kreditvertrag, Mietvertrag, Sparvertrag etc.) zwischen Schuldner und Gläubiger festgehalten und ausformuliert. Die Höhe des Zinses richtet sich dabei üblicherweise nach der aktuellen Marktlage und somit nach Angebot und Nachfrage.

Bezogen auf die Sichtweise unterteilt sich der Zins in die folgenden beiden Arten:

1. Habenzins -> aus der Sicht des Gläubigers
2. Schuldzins -> aus der Sicht des Schuldners

Ausgedrückt werden kann der Zins in zwei verschiedenen Varianten:

A) Zinssatz
Der Zins wird als prozentuale Angabe hinterlegt und immer pro Intervall ausgedrückt (z.B. pro Jahr, pro Monat etc.).

Beispiel:
5 % p.a. -> 5 Prozent pro anno (pro Jahr)
1 % p.M. -> 1 Prozent pro mese (pro Monat)
3 % p.Qu. -> 3 Prozent pro Quartal

B) Zinsbetrag
Der Zins wird als Pauschalbetrag angegeben und in einer Geldeinheit, d.h. als konkreter Geldbetrag, ausgedrückt. Der Zinsbetrag ergibt sich vor Allem aus …

… der Höhe des Kapitals,
… der Laufzeit und
… dem vereinbarten Zinssatz.

Sollte der Zins nicht an den Gläubiger ausgezahlt sondern auf den Kapitalbetrag drauf geschlagen werden, wird dieser in der nächsten Zinsperiode (Zeitraum zwischen zwei Zinszahlungen) wieder mit verzinst. Diese Form des Zins‘ nennt man Zinseszins.
 
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Stichworte:
Zins, Zinsen, Zinssatz, Zinsbetrag, Zinseszins, Zinseszinsen, Zinssätze, Zinsperiode
 
 
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