Festgesetzt ist diese Autonomie sowohl im V
ertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) als auch in den Satzungen der Zentralbanken (z.B. EZB-Satzung).
Die Zinsautonomie umfasst im Wesentlichen die Entscheidungsfreiheit der Zentralbanken, das Zinsniveau durch entsprechende gelpolitische Instrumente (Offenmarktgeschäfte über Hauptrefinanzierungsgeschäfte, etc.) zu beeinflussen und damit dem Hauptziel der Preisstabilität zu dienen. Sie setzt Leitzinsen fest, an denen sich die Geld- und Kapitalmärkte sowie die Geschäftsbanken und
Kreditinstitute orientieren.