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Zinsberechnung
 
Als Zinsberechnung (auch: Zinsrechnung) bezeichnet man im Allgemeines das finanzmathematische Verfahren zur Ermittlung von Zinsen für geliehene Geldbeträge bezogen auf einen bestimmten Zeitraum.
Hinsichtlich des zu verzinsenden Geldbetrages (Grundbetrag, Anfangskapital) unterscheidet man zwischen der einfachen Zinsberechnung und der Zinseszinsrechnung.

1. Einfache Zinsberechnung
Bei diesem Verfahren werden nicht ausgezahlte Zinsen nicht dem zu verzinsenden Geldbetrag hinzugerechnet und bei der nächsten Berechnung mit zu Grunde gelegt, sondern es wird stets vom Ausgangsbetrag (verzinsender Geldbetrag) ausgegangen.

2. Zinseszinsrechnung
Die nicht ausgezahlten Zinsen werden dem zu verzinsenden Geldbetrag hinzuaddiert und bei der weiteren Zinsberechnung mit zu Grunde gelegt. Die Zinsen werden also wieder mit verzinst. Dieses Zinsberechnungsverfahren ist in der Praxis die übliche Vorgehensweise.

Hinsichtlich der Anzahl der Zinsperioden (Anzahl der Verzinsungen) differenziert man auch zwischen jährlicher, unterjähriger und permanenter (stetiger) Zinsberechnung.

1. Jährliche Zinsberechnung (einmalige Verzinsung)
Die Berechnung der Zinsen erfolgt einmal im Jahr auf den Grundbetrag üblicherweise am Jahresende (31.12.).

2. Unterjähriger Zinsberechnung (mehrmalige Verzinsung)
Die Zinsberechnung erfolgt an bestimmten vorher festgesetzten Zeitpunkten (z.B. quartalsweise, halbjährlich etc.) innerhalb eines Kalenderjahres.

3. Permanente (stetige) Zinsberechnung
Die Zinsperioden bei dieser Zinsberechnungsvariante gehen ins Unendliche und sind teilweise sogar unüberschaubar.

Bei der Zinsberechnung werde also Faktoren wie …

… Grundbetrag (Anfangskapital)
… Zinssatz
… Laufzeit der Ausleihung

etc. zu Grunde gelegt. Umgesetzt wird die Berechnung letztlich über entsprechende Zinsberechnungsmethoden.
 
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Stichworte:
Zinsberechnung, Zinsrechnung, Zinsen, Zinseszins, einfache Zinsrechnung, Zinseszinsrechnung
 
 
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