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Zinsertrag
 
Der Zinsertrag ist die Höhe der Zinsen, die sich aus der Verzinsung eines Kapitalbetrages ergibt. Demzufolge ist die Höhe abhängig vom zu verzinsenden Betrag sowie des zu Grunde liegenden Zinssatzes. Bezüglich der Betrachtungsweise muss man aber differenzieren zwischen dem Kundensektor und dem betrieblichen Sektor.
1. Kundensektor
Zinserträge im Kundenbereich (Kapital- und Geldanlagen) werden mit Hilfe entsprechender Zinsberechnungsmethoden ermittelt. Im Euroraum werden hier differenziert nach den Finanzmärkten die folgenden beiden Methoden angewandt:

1. Taggenaue Zinsberechnungsmethode act/act -> am Kapitalmarkt
2. Eurozinsmethode act/360 -> am Geldmarkt sowie bei Hypotheken

Da Zinserträge zu den steuerpflichtigen Erträgen gehören, unterliegen sie dem einheitlichen Steuersatz der Abgeltungssteuer sowie dem Solidaritätsbeitrag, sofern keine ausreichende Freistellung seitens des Kunden vorliegt. Es sollte also ein ausreichender Freistellungsauftrag erteilt sein bzw. eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) vorliegen.

2. Betrieblicher Sektor
Zinserträge stellen hier betriebswirtschaftlich und buchhalterisch betrachtet ordentliche betriebliche Erträge dar. Sie entstehen aus der Verwertung betrieblicher Leistungen.

Beispiel:
- Darlehensvergabe -> Kreditzinsen

Zinserträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfasst und bringen einen erheblichen Beitrag zum Betriebsergebnis. Sie erhöhen den Jahresüberschuss bzw. mindern einen möglichen Jahresfehlbetrag.
 
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Stichworte:
Zinsertrag, Zinserträge, Ertrag, Zinsen, Zinsüberschuss
 
 
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