Beeinflusst wird die Zinshöhe von verschiedenen Determinanten,
basiert aber grundsätzlich auf dem allgemeinen Marktniveau, sodass abgeleitet werden kann, dass die Zinshöhe vom Angebot und der Nachfrage nach Geldanlagen bzw. -aufnahmen abhängig ist.
Aus der Sicht der Finanzinstitute spielen aber noch weitere Faktoren eine Rolle, die letztlich alle auf die Zinshöhe einwirken. So sind beispielsweise die Geldbeschaffungskosten der Banken von großer Bedeutung. Je mehr die Banken für die Beschaffung von Kapital aufbringen muss, umso stärker wächst unter Anderem auch die Zinshöhe bei der Vergabe von Geld (z.B.
Kredite). Gleichzeitig bestimmt diese Determinante aber auch die Zinsen für die Hereinnahme von Kapital. Sind die Kosten zu hoch, wird die Zinshöhe für Kapitaleinlagen üblicherweise sinken.
Im Kreditwesen, d.h. bei Kreditzinsen, spielt zudem auch der Risikofaktor eine bedeutende Rolle. Damit sich die Finanzinstitute gegen eventuelle Ausfälle absichern können, schlagen sie in der Regel einen Risikosatz entsprechend der Bonität des Kreditnehmers auf den ursprünglichen Zinssatz drauf, sodass die Zinshöhe ansteigt.
Im
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist für Schuldverhältnisse, die nach Gesetz oder Rechtsverhältnisse zu verzinsen sind, ein gesetzlicher Zinssatz von 4 Prozent pro Jahr angesetzt, „(…)sofern nicht ein anderes bestimmt ist.“. Allerdings enthält das BGB keine Vorschrift hinsichtlich der zulässigen Zinshöhe beim vereinbarten bzw. vertraglichen Zins (z.B. Darlehenszins etc.). Daher unterliegt die Zinshöhe unter Berücksichtigung der Regelungen von Wucher, wucherähnlichen oder sittenwidrigen Geschäften der freien Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger.