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Zinskapitalisierungs-Klausel
 
Eine Zinskapitalisierungsklausel findet man in der Regel bei sogenanntem Mezzanine-Kapital (= Finanzierungsart von Unternehmen). Hier wird sie auch Roll-up oder Redemption bezeichnet und meint eine vertragliche Vereinbarung, dass ein Teil der laufenden Verzinsung kapitalisiert und erst am Ende der Laufzeit ausgezahlt wird.
Die Zinskapitalisierungsklausel beinhaltet also die Vereinbarung darüber, dass die Zinsen bzw. ein Teil dieser wieder mit angelegt und verzinst werden/ wird. Es wird also auf das zu verzinsende Grundkapital drauf geschlagen. Am Ende der Laufzeit erhält der Kapitalgeber folglich den Nominalbetrag zuzüglich der kapitalisierten Zinsen ausgezahlt.   

Als Mezzanine-Kapital mit einer entsprechenden Klausel können unter Anderem die folgenden Formen vorkommen:

- Wandelanleihen
- Optionsanleihen
- Genussrechte
etc.

Ein Investor leiht dem Unternehmen sein Kapital, ohne dafür Stimm- oder Einflussnahmerechte bzw. Residualansprüche zu verlangen, und erhält im Gegenzug entsprechende Zinsen auf sein Kapital. Diese werden dann, sofern eine Zinskapitalisierungsklausel vorliegt, entsprechend wieder mit angelegt und erhöhen so das bei Fälligkeit auszuzahlende Kapital für den Investor.  

 
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Stichworte:
Zinskapitalisierungs-Klausel, Zinskapitalisierungsklausel, Roll-up, Redemption, Zinseszins
 
 
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