Der Käufer (Long-Position) einer Zinsoption erwirbt also grundsätzlich das Recht, …
... einen bestimmten Zinssatz
... zu einem vorher vereinbarten Basispreis/ -kurs
... zu einem festgelegten Fälligkeitstermin bzw.
... innerhalb einer festgesetzten Optionsfrist
... zu kaufen (Call) oder
… zu verkaufen (Put). Da Zinsoptionen in der Regel aus Caps und Floors bestehen, ist das recht des Käufers der Zinsoption wie folgt ausgelegt:
1. Cap einer Zinsoption Der Käufer erwirbt mit dem Cap das Recht auf eine Ausgleichszahlung, sofern der vereinbarte Referenzzinssatz (z.B.
Euribor, Libor etc.) an bestimmten vorher festgelegten Stichtagen eine festgeschriebene Zinsobergrenze überschreitet. Die Zahlung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Cap und dem Referenzzinssatz.
2. Floor einer Zinsoption Sollte der Zinssatz eine festgelegte Zinsuntergrenze unterschreiten, so erhält auch hier der Käufer eine Ausgleichszahlung und sichert sich somit eine Mindestverzinsung.
Für den Verkäufer (Short-Position) einer Zinsoption kann es unter Umständen ebenfalls ein hohes Gewinnpotenzial geben.