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Zinstagezählung
 

Unter der Zinstagezählung versteht man die Ermittlung der für eine Zinsperiode relevanten Tage, für die ein Kapital mit dem entsprechend zu Grund gelegten Zinssatz verzinst wird. Sie sind eine wichtige Komponente in der Zinsrechnung (Zinsberechnung) unter differenzieren sich je nach Anwendungsmethode.

Je nachdem, welche Zinsberechnungsmethode vorliegt bzw. angewandt wird, kann die Zinstagezählung auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen:

1. Kalendergenau
Diese Variante wird mit dem englischen Begriff "actual" (kurz: act) gekennzeichnet und meint die genaue Abzählung der Zinstage vom Ende der vergangenen Zinsperiode bzw. des Anlagebeginns bis zum Start der neuen Zinsrechnung. Ab welchen Tag die Zählung beginnt und wann sie endet, hängt von der angewandten Zinsberechnungsmethode ab.

Beispiel:
- Eurozinsmethode act/360

2. Pauschal
Bei dieser Form der Zinstagezählung werden alle Monate mit pauschal 30 Tagen angesetzt. Gleiches gilt natürlich auch für den Februar. Die einzige Ausnahme ist die deutsche kaufmännische Zinsberechnungsmethode 30/360, bei die folgende Regelung gilt:

Endet oder beginnt ein Geschäft am 31. eines Monats, so geht dieser mit den genauen Zinstagen (kalendergenau) in die Zinsrechnung mit ein. Gleiches gilt für den 28. (bzw. im Schaltjahr den 29.) des Februars.

 
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Stichworte:
Zinstagezählung, Zinsrechnung, Zinsberechnung, Zinsberechnungsmethode
 
 
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