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Zinsterminkontrakt
 
Ein Zinsterminkontrakt bzw. -geschäft (engl.: Interest Rate Future) ist eine besondere Ausgestaltung eines Financial Futures (unbedingtes Termingeschäft), bei dem verzinsliche Finanzinstrumente wie standardisierte künstliche Anleihen (Bundesanleihen etc.) mit festem Zinssatz, Geldmarktpapiere oder auch Termingelder als Basiswerte (Underlying) gelten. Es ist also ein börsengehandeltes Finanztermingeschäft.
Bei einem Zinsterminkontrakt handelt es sich also um eine bindende, vertragliche Vereinbarung, …

… eine bestimmte Menge eines verzinslichen Basiswertes
… zu einem vereinbarten Future-Preis
… an einem bestimmten Termin
… zu liefern (Short-Position) bzw.
… abzunehmen (Long-Position).


Der Käufer eines Zins-Futures geht also die Verpflichtung ein, die definierte Menge eines verzinslichen Basiswertes (z.B. Bundesanleihe) zu einem bestimmten Termin abzunehmen oder zu liefern. Im Zuge der Fälligkeit des Kontraktes kommt es allerdings üblicherweise nicht zu einer physischen Lieferung, sondern zu einer Glattstellung.

Gehandelt werden Zinsterminkontrakte an Terminbörsen wie die deutsch-schweizerische Eurex (European Exchange) oder der britischen Liffe (London International Financial Futures Exchange) mit dem Ziel, entweder seine eigene Finanzposition abzusichern (Hedging) oder auf bestimmte Kurs- oder Zinsentwicklungen hin zu spekulieren (Spekulation).

1. Hedging
Der Käufer eines Zinsterminkontraktes sichert sich dabei in der Regel gegen steigende Zinsen und Kurse ab, indem er bereits heute eine entsprechende Vereinbarung mit einem Zins-Futur-Verkäufer eingeht. Dieser wiederum verfolgt genau das umgekehrte Ziel. Er sichert sich gegen fallende Kurse ab.

2. Spekulation
Dieses Ziel ist eng verbunden mit dem Hedging, da der Käufer eines Zinsterminkontraktes üblicherweise auf steigende und der Verkäufer auf fallende Kurse spekuliert.
 
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Stichworte:
Zinsterminkontrakt, Zinsterminkontrakte, Zinstermingeschäft, Zins-Future, Interest Rate Future, Futures
 
 
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