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Zusatzaktie
 
Zusatzaktien sind auch als Gratisaktien, Berichtigungsaktien oder Aufstockungsaktien bekannt und werden im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (auch nominelle Kapitalerhöhung genannt) als „neue“ Aktien an die Altaktionäre ausgegeben.
Bei der nominellen Kapitalerhöhung werden ganz einfach offene Kapital- und Gewinnrücklagen des Emittenten in Grundkapital umgeschichtet und -gewandelt, indem diese Zusatzaktien verteilt werden. Beziehen die Altaktionäre ihre Anteile, bleibt das bisherige Vermögen der Anteilseigner unverändert.

Grund:
Das Verhältnis der Aktionäre zum bisherigen Grundkapital wird ermittelt und auf das jetzt neu vorherrschende Volumen bezogen. Dementsprechend werden die Zusatzaktien verteilt, sodass diese gemeinsam mit den alten Aktien das gleiche Verhältnis zum jetzigen Grundkapital bilden, wie die alten Aktienanteile am bisherigen Volumen.

Der Aktionär ist nach der Kapitalerhöhung also im Besitz einer größeren Aktienanzahl, hat aber noch dasselbe vermögen. Das rührt wiederum daher, dass der Kurs der „alten“ Aktie sinkt. Die Gesellschaft begründet das in der regel damit, dass die Anteile dadurch für den Aktionär viel besser handelbar wären.

Sollte ein Altaktionär die Zusatzaktien ablehnen, kommt es für ihn zu einem Verlust, da seine Anteile dennoch an Wert verlieren. Der Preis geht zurück, sein Vermögen sinkt und er macht einen Kapitalverlust.

Bei der ausgebenden Gesellschaft ändert sich in der Summe des Eigenkapitals ebenfalls Nichts. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln führt lediglich zu einer Umschichtung innerhalb einzelner Eigenkapitalpositionen. Es handelt sich bezogen auf das betriebliche Rechnungswesen und die Bilanz des Unternehmens also um einen Passivtausch, da nur die Passivseite der Bilanz angesprochen wird. Es kommt also zu keinerlei externen Geldzufluss, sodass das vermögen der Gesellschaft unverändert bleibt.
 
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Stichworte:
Zusatzaktie, Zusatzaktien, Gratisaktie, Gratisaktien, Berichtigungsaktien, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
 
 
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