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Zuteilungssatz, marginaler
 
Unter einem marginalen Zuteilungssatz versteht man beim Zinstenderverfahren im Rahmen der Offenmarktpolitik der Zentralbanken einen Zinssatz beim amerikanischen Zuteilungsverfahren.Genauer gesagt ist es der akzeptierte niedrigste Zinssatz, zu dem die Zentralbank zumindest noch teilweise bereit ist, Zentralbankgeld aus dem vorgegebenen Volumen zuzuteilen.
Bei einem Tenderverfahren der Zentralbanken macht diese eine öffentliche Ausschreibung und gibt darin das Volumen des zuzuteilenden Zentralbankgeldes an. Die Geschäftsbanken geben daraufhin ein Gebot ab. In der Regel legt die Zentralbank dabei bereits einen Mindestbietungssatz (Mindestsatz), den sogenannten marginalen Zuteilungssatz, fest. Alle bis zum diesem Satz abgegebenen Gebote werden voll berücksichtigt und erhalten Zuteilung entsprechend ihres Gebotes. Jene, die zum Zuteilungssatzerteilt wurden, werden entweder (sofern das Zuteilungsvolumen es zulässt) ganz oder eben teilweise berücksichtigt, d.h. sie werden im Verhältnis zum kumulierten Umsatz repartiert (gekürzt). Sollte Gebote unterhalb des marginalen Zuteilungssatzes abgegeben worden sein, bleiben diese außen vor und kommen nicht zum Zuge.  

Sollte die Zentralbank bei ihren geldpolitischen Maßnahmen liquiditätsabschöpfend tätig sein, d.h. sie teilt kein Zentralbankgeld zu sondern entzieht es dem Markt, so spricht man oft auch vom marginalen Zinssatz, wenn man sich auf den maximalen Satz beispielsweise für Übernachtgeld (Einlagenfazilitäten) bezieht.
 
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Stichworte:
marginaler Zuteilungssatz, Mindestsatz, Mindestzinssatz, maginaler Satz, Tenderverfahren
 
 
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