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Zwangsausschluss
 
Ein Zwangsausschluss, auch Squeeze-out genannt, ist eine zwangsweise „Entziehung“ bestimmter Aktienanteilen an Unternehmen, d.h. Aktionäre werden auf einen Beschluss der Hauptversammlung aus der Unternehmensbeteiligung ausgeschlossen.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Aktiengesetz (AktG), in dem ein solches Verfahren der Hauptaktionäre mit dem 01. Januar 2002 rechtlich erlaubt und eingeführt wurde.

Wenn ein Hauptaktionär mindestens 95%, also die Mehrheit, der Aktien besitzt, dann können die Aktionäre der restlichen 5% durch einen Beschluss der Hauptversammlung aller Aktionäre ausgeschlossen werden. Die 95 % dienen dabei als Mindestgrenze.

Selbstverständlich werden hier die Kleinaktionäre nicht einfach so heraus gekickt, sondern erhalten eine angemessene Entschädigung (Geldbetrag) für ihre Aktien. Allerdings sind sie dann nicht mehr am Unternehmen beteiligt, auch wenn sie die Aktien gerne weiter geführt hätten. Die Barabfindung wird dabei vom Hauptaktionär festgelegt, muss aber die Verhältnisse der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung berücksichtigen.
 
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Stichworte:
Zwangsausschluss, Squeeze-out, Kleinaktionär, Hauptaktionär, 95 %
 
 
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