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Zwangsgeld
 
Ein Zwangsgeld ist ein bestimmter Geldbetrag, der von Amtswegen gegen einen bestimmten Handlungsschuldner erhoben wird. Damit soll ein bestimmtes Verhalten abgestellt bzw. herbeigeführt werden, welches der Schuldner nicht erbringt.
Zur zwangsweisen Herbeiführung dieses Verhaltens wird sodann ein Zwangsgeld entweder durch das Gericht oder aber auch durch eine Behörde festgesetzt. Der Schuldner hat das Zwangsgeld innerhalb der gesetzten Frist zu begleichen, da ansonsten eine Zwangsvollstreckung in dieses Zwangsgeld droht. Der Anspruch auf die Durchsetzung der Verhaltenspflichten, welche mit dem Zwangsgeld herbeigeführt werden sollten, bleibt von einer etwaigen Zwangsvollstreckung unberührt und besteht weiter fort.

Zwangsgelder werden häufig dann festgelegt, wenn der Handlungs- bzw. Verhaltensschuldner beispielsweise trotz mehrfacher Aufforderung eine Unterschrift nicht leistet oder aber bestimmte Handlungen nicht unterlässt. Um ihn nun von der Wichtigkeit der Angelegenheit zu überzeugen und ihm klar zu machen, dass hier kein Spaß veranstaltet wird, wird ein Zwangsgeld zunächst erst angedroht. Wenn in der Folgezeit keine Änderung herbeigeführt werden kann, erfolgt der Beschluss der Festlegung eines bestimmten Zwangsgeldes.

Zumeist sind die Höhen dieser Zwangsgelder gesetzlich geregelt, wonach der Schuldner dann diesen Betrag zu leisten hat. Zudem hat er selbstverständlich immer noch die Handlung bzw. Unterlassung zu vollbringen, aus der dieses Zwangsgeld resultierte, diese Pflicht bleibt von der Zahlung des Zwangsgeldes unberührt. Das Zwangsgeld stellt hier eine reine Bestrafung für die Nichtfolgeleistung dar.
 
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