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Zwangssparen
 
Der Begriff „Zwangssparen“ findet in der Versicherungs- und Vorsorgesparte der Finanzwelt Anwendung. Er wird im Grunde genutzt, um eine gesetzliche Pflicht zur Ansparung von Geldern auszudrücken.
Der Abschluss einiger Versicherungen ist beispielsweise Pflicht, das heißt, wenn man zum Beispiel als Arbeitnehmer fungiert, sind Vorsorgeversicherungen wie die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Pflegeversicherung und auch die Arbeitslosenversicherung Grundvoraussetzung. Diese Versicherungen sind gesetzlich geregelt und werden vom Arbeitgeber direkt über die Gehaltsabrechnung vom Arbeitnehmer einbehalten und an die entsprechenden Träger abgeführt.

Da diese Versicherungen bzw. Vorsorgeaktivitäten nicht freiwillig vom Versicherungsnehmer bedient werden, wie dies beispielsweise bei der Lebensversicherung oder auch etwaigen Zusatzversicherungen der Fall ist, stellen sie ein Zwangssparen für „schlechte Zeiten“ dar. Auch die Kfz-Haftpflichtversicherung stellt im Grunde ein „Zwangssparen“ dar, denn auch diese Versicherung ist in Deutschland gesetzlich festgelegt.
 
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Stichworte:
Zwangssparen, Zwang, Sparen, ansparen, Versicherung, gesetzlich
 
 
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