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Zweckbindungsklausel
 
Die Zweckbindungsklausel ist eher als Appropriationsklausel (auch Aneignungsklausel genannt) bekannt und war in Großbritannien besonders in Verbindung mit der anglikanischen Kirche und dem englischen Staat zu finden.
Unter der Zweckbindungsklausel verstand man das Recht Englands, dass das Vermögen der anglikanischen Kirche im beinahe komplett katholischen Irland auch für andere Zwecke genutzt werden darf. Somit wurde die freie Verwendungsentscheidung der Kirche aufgehoben.

England hatte also das Recht, das Vermögen nicht nur für die eher protzige Ausstattung der geistlichen Stellen sondern auch für andere Absichten zu nutzen. Dabei legte man großen Wert auf die bessere Ausstattung von Schulen und katholischen Kirchen.

Die Zweckbindungsklausel war allerdings sehr umstritten und wurde von Vielen auch stark kritisiert. Im Laufe der Zeit wurde die Klausel sogar zum Kampfmittel zwischen den Parteien der britischen Politik – Whigs und Tories. Das führte dazu, dass die irische Staatskirche im Jahre 1869 letztlich ganz durch das Ministerium Gladstone aufgehoben wurde. Mit diesem Schritt wurde auch die Zweckbindungsklausel nichtig.
 
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Stichworte:
Zweckbindungsklausel, Zweckbindung, Klausel, Appropriationsklausel, Aneignungsklausel
 
 
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