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Zweckdienlichkeit
 
Unter der Zweckdienlichkeit versteht man die Brauchbarkeit von Sachen, Rechten und Informationen. Im US-amerikanischen Rechnungswesen ist sie ein fester Grundsatz, der eingehalten werden muss.
Demnach gelten jene Informationen und Daten als zweckdienlich, also brauchbar, die den Adressaten oder Empfänger der Informationen eine Entscheidungsfreiheit lassen. Das bedeutet, dass man auf Grund der Daten eigene Entwicklungsschätzungen abgeben kann und auch vergangene Einschätzungen korrigiert oder beurteilt.
 
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Stichworte:
Zweckdienlichkeit, Zweck
 
 
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