Was kann man bei der Lohnsteuer alles absetzen?
Was kann man bei der Lohnsteuer alles absetzen? Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen – dieser Ratgeber erklärt alles mit Checkliste.

Wer angestellt arbeitet, zahlt jeden Monat Lohnsteuer — aber was viele nicht wissen: Ein großer Teil davon lässt sich über die Steuererklärung zurückholen. Was kann man bei der Lohnsteuer alles absetzen? Die Antwort überrascht oft, denn die Liste ist länger als gedacht: vom Arbeitsweg über die Krankheitskosten bis zur Riester-Rente. Dieser Ratgeber zeigt dir Schritt für Schritt, welche Ausgaben du geltend machen kannst — und was du dafür brauchst.
Was kann man alles bei der Lohnsteuer absetzen? Die Grundlagen
Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuerart, sondern die Erhebungsform der Einkommensteuer für Arbeitnehmer. Dein Arbeitgeber zieht sie monatlich direkt vom Bruttolohn ab und führt sie ans Finanzamt ab. Das klingt bequem — bedeutet aber auch, dass der Fiskus erst einmal einen pauschalen Betrag einbehält, ohne deine tatsächlichen Kosten zu kennen.
Genau hier setzt die Steuererklärung an. Du teilst dem Finanzamt mit, welche Ausgaben du im Laufe des Jahres hattest, und bekommst die zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückerstattet. Statistisch liegt die durchschnittliche Erstattung in Deutschland bei rund 1.000 Euro — für manche deutlich mehr.
Das deutsche Steuerrecht unterteilt absetzbare Ausgaben in drei große Kategorien:
- Werbungskosten — Ausgaben, die direkt mit deiner Arbeit zusammenhängen
- Sonderausgaben — private Vorsorge- und bestimmte Lebenshaltungskosten
- Außergewöhnliche Belastungen — Kosten, die zwangsläufig entstehen und besonders hoch sind
Wer das Prinzip einmal verstanden hat, kann mit einem einfachen Haushaltsbuch das ganze Jahr über Belege sammeln und beim Steuermachen Zeit sparen.
Werbungskosten: Was kann alles von der Steuer abgesetzt werden im Beruf?
Werbungskosten sind alle Ausgaben, die du hast, um deinen Job auszuüben, zu behalten oder zu verbessern. Das Finanzamt erkennt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro (ab 2023) an — auch ohne einen einzigen Beleg. Sobald deine tatsächlichen Kosten darüber liegen, lohnt es sich, sie einzeln aufzuführen.
Fahrtkosten und Pendlerpauschale
Der Klassiker: Für jeden Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gibt es die Entfernungspauschale — 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer, ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 Euro. Gerechnet wird dabei nur die einfache Strecke, nicht hin und zurück. Wer 30 Kilometer zur Arbeit fährt und an 220 Arbeitstagen im Jahr pendelt, kommt allein damit auf rund 2.200 Euro Werbungskosten — weit über der Pauschale.
Homeoffice-Pauschale
Seit 2023 gilt eine dauerhafte Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Heimarbeitstag, maximal 1.260 Euro im Jahr (also 210 Tage). Das bedeutet: Wer an mindestens 211 Tagen zu Hause arbeitet, hat allein damit die Werbungskostenpauschale überschritten. Ein separates Arbeitszimmer brauchst du dafür nicht — die Pauschale gilt auch am Küchentisch.
Arbeitsmittel und Fortbildung
Laptop, Schreibtisch, Fachliteratur, Berufskleidung (sofern sie ausschließlich beruflich getragen wird wie Schutzkleidung oder Uniformen) — all das sind Werbungskosten. Gegenstände bis 800 Euro netto lassen sich im Jahr des Kaufs vollständig absetzen, teurere werden über mehrere Jahre abgeschrieben. Auch Fortbildungskosten — Seminargebühren, Fahrtkosten zum Kurs, Fachliteratur — zählen dazu.
Gewerkschaftsbeiträge und Kontoführungsgebühren
Weniger bekannt: Gewerkschaftsbeiträge sind vollständig als Werbungskosten absetzbar. Für die Kontoführung erkennt das Finanzamt pauschal 16 Euro pro Jahr an, ohne Nachweis.
Wer sich unsicher ist, wie viel vom Nettolohn am Ende des Monats übrig bleibt, findet auf finanz-lexikon.de auch einen Überblick darüber, wie viel Geld man wirklich zum Leben braucht.
Sonderausgaben und Vorsorge: Steuern sparen im Privatleben
Sonderausgaben haben nichts mit dem Job zu tun — sie entstehen im Privatleben, werden aber trotzdem steuerlich anerkannt. Das Finanzamt rechnet automatisch eine Sonderausgabenpauschale von 36 Euro (Einzelveranlagte) bzw. 72 Euro (Verheiratete / eingetragene Lebenspartner) an. Die meisten Menschen überschreiten diese Grenze schnell.
Vorsorgeaufwendungen: Kranken- und Rentenversicherung
Den größten Posten machen die Vorsorgeaufwendungen aus:
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind in vollem Umfang absetzbar. Bei Arbeitnehmern sind das die eigenen Anteile — der Arbeitgeberanteil ist bereits steuerfrei.
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil) können bis zur Höchstgrenze von 27.566 Euro (2024, Einzelperson) vollständig abgesetzt werden.
- Riester-Rente: Beiträge bis zu 2.100 Euro pro Jahr sind als Sonderausgaben absetzbar — das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulagen oder der Sonderausgabenabzug günstiger sind (sogenannte Günstigerprüfung).
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Beiträge über Entgeltumwandlung reduzieren bereits das zu versteuernde Einkommen, werden also vor der Lohnsteuer abgezogen.
Schulgeld, Kinderbetreuung und Unterhalt
Wer Kinder hat, kann die Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren zu zwei Dritteln absetzen, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Auch Schulgeld für staatlich anerkannte Privatschulen ist zu 30 % absetzbar. Unterhaltszahlungen an geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Ex-Partner lassen sich bis zu 13.805 Euro pro Jahr geltend machen — allerdings muss der Empfänger die Zahlungen dann als Einkommen versteuern.
Kirchensteuer und Spenden
Gezahlte Kirchensteuer ist vollständig als Sonderausgabe absetzbar — ein Punkt, den viele vergessen. Dasselbe gilt für Spenden an gemeinnützige Organisationen, bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Steuerlicher Vorteil für Ehepaare: Splitting
Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner profitieren vom Ehegattensplitting: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, die Steuer auf den halben Betrag berechnet und dann verdoppelt. Besonders wenn ein Partner deutlich weniger verdient, ist der Steuervorteil erheblich.
Außergewöhnliche Belastungen: Hilfe bei hohen Kosten
Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die zwangsläufig entstehen und die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Diese zumutbare Eigenbelastung liegt je nach Einkommenshöhe und Familienstand zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte — erst was darüber liegt, erkennt das Finanzamt an.
Krankheitskosten und Pflegeaufwendungen
Arztkosten, Zahnarztrechnungen, Medikamente, Brillen — wenn die Krankenkasse nicht erstattet, können diese Ausgaben als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dasselbe gilt für Pflegeaufwendungen für pflegebedürftige Angehörige, Kurkosten (mit ärztlichem Attest) und Aufwendungen für eine Behinderung.
Menschen mit anerkannter Behinderung haben Anspruch auf einen Behinderten-Pauschbetrag zwischen 384 Euro (GdB 20) und 7.400 Euro (GdB 100) pro Jahr — ohne Einzelnachweis.
Bestattungskosten und Wiederbeschaffung nach Schaden
Auch Bestattungskosten für Angehörige, soweit sie das Erbe übersteigen, lassen sich absetzen. Gleiches gilt für Kosten nach Naturkatastrophen oder unverschuldeten Sachschäden (z. B. Hochwasser), die nicht durch Versicherungen gedeckt werden.
Wer eine Immobilie besitzt oder mietet und größere Renovierungen plant, sollte außerdem Handwerkerleistungen nicht vergessen: 20 % der Lohnkosten (nicht Material) bis maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr lassen sich direkt von der Steuerschuld abziehen — nicht nur als Abzug vom Einkommen, sondern Euro für Euro von der Steuer. Ähnliches gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungskräfte oder Gartendienste: Hier sind 20 % der Kosten bis zu 4.000 Euro Ermäßigung möglich.
Handwerker- und Haushaltsleistungen wirken direkt auf die Steuer — nicht nur auf das Einkommen. Wer die Rechnung per Überweisung bezahlt (Barzahlung wird nicht anerkannt!), holt sich bis zu 1.200 Euro direkt zurück.
Übrigens: Wenn du zur Miete wohnst und eine Schufa-Auskunft benötigst, lässt sich deren Gebühr zwar nicht absetzen — aber es gibt sie einmal pro Jahr kostenlos.
Checkliste Steuererklärung: So vergessen Sie nichts
Bevor du deine Steuererklärung abgibst, lohnt sich ein systematischer Durchlauf durch alle relevanten Kostenpunkte. Diese Checkliste hilft dir dabei:
Werbungskosten prüfen:
- Arbeitstage erfasst? (Pendlertage, Homeoffice-Tage)
- Kilometer zur Arbeit korrekt eingetragen?
- Arbeitsmittel gekauft (Laptop, Bürostuhl, Headset, Fachliteratur)?
- Fortbildungen, Kurse oder Bewerbungskosten (Fotos, Porto, Fahrten) belegt?
- Gewerkschaftsbeiträge und Kontoführungsgebühren notiert?
Sonderausgaben prüfen:
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus Lohnsteuerbescheinigung übertragen?
- Riester- oder Rürup-Beiträge dokumentiert?
- Kinderbetreuungskosten belegt (Kita, Tagesmutter, Hort)?
- Kirchensteuer aus Lohnsteuerbescheinigung?
- Spendenbescheinigungen gesammelt?
Außergewöhnliche Belastungen prüfen:
- Arzt- und Zahnarztkosten, Medikamente ohne Kassenerstattung?
- Pflegeaufwendungen für Angehörige?
- Handwerkerrechnungen (mit Kontoauszug als Nachweis der Überweisung)?
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzhilfe, Gartenpflege)?
Zahlen, die sich lohnen:
- Ø Steuererstattung Arbeitnehmer: ~1.000 € / Jahr
- Werbungskostenpauschale 2023+: 1.230 €
- Homeoffice-Pauschale: bis 1.260 € / Jahr
- Handwerker-Steuerermäßigung: bis 1.200 € direkt von der Steuerschuld
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: bis 4.000 € Steuerermäßigung
- Behinderten-Pauschbetrag: 384 € bis 7.400 € / Jahr
Ein letzter Tipp: Wer erstmals eine Steuererklärung macht, sollte ELSTER (das kostenlose Online-Portal der Finanzbehörden) oder eine einfache Steuer-App nutzen. Diese führen dich durch alle relevanten Felder und berechnen die voraussichtliche Erstattung direkt. Wer komplexere Situationen hat — Vermietung, Gewerbeeinkünfte, Auslandsbezug — ist mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein oft besser beraten.
Häufige Fragen (FAQ)
Häufige Fragen
- Was kann man bei der Lohnsteuer alles absetzen?
- Als Arbeitnehmer kannst du Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten, Homeoffice, Arbeitsmittel), Sonderausgaben (z. B. Krankenversicherung, Riester, Spenden) und außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten, Handwerkerleistungen) in der Steuererklärung geltend machen. Im Schnitt erhalten Arbeitnehmer rund 1.000 Euro zurück.
- Was kann ich pauschal von der Steuer absetzen ohne Belege?
- Das Finanzamt erkennt automatisch die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro (ab 2023) an – ohne einen einzigen Beleg. Für die Homeoffice-Pauschale (6 Euro pro Heimarbeitstag, max. 1.260 Euro/Jahr) reicht eine Eigenauskunft über die Anzahl der Heimarbeitstage. Auch die Kontoführungspauschale von 16 Euro wird pauschal anerkannt.
- Was kann alles von der Steuer abgesetzt werden im Bereich Homeoffice?
- Wer zu Hause arbeitet, kann 6 Euro pro Heimarbeitstag als Homeoffice-Pauschale absetzen, maximal 1.260 Euro pro Jahr (210 Tage). Ein separates Arbeitszimmer ist dafür nicht nötig. Wer ein abgeschlossenes Arbeitszimmer hat, das ausschließlich beruflich genutzt wird, kann alternativ die tatsächlichen anteiligen Raumkosten geltend machen.
- Welche Sonderausgaben sind steuerlich absetzbar?
- Absetzbare Sonderausgaben umfassen vor allem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherungsbeiträge, Riester- und Rürup-Beiträge, Kinderbetreuungskosten (bis 4.000 Euro je Kind unter 14), Kirchensteuer, Schulgeld für anerkannte Privatschulen sowie Spenden bis zu 20 Prozent der Einkünfte.
- Was kann man steuerlich absetzen bei hohen Krankheitskosten?
- Krankheitskosten, die die Krankenkasse nicht erstattet (z. B. Zahnersatz, Medikamente, Brillen, Kurkosten mit ärztlichem Attest), lassen sich als außergewöhnliche Belastungen absetzen – allerdings erst nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung (1–7 % der Einkünfte je nach Familienstand und Einkommen). Menschen mit Behinderung können alternativ einen Pauschbetrag von 384 bis 7.400 Euro nutzen.
- Was kann man als Arbeitnehmer bei der Lohnsteuer absetzen, wenn man keinen eigenen Schreibtisch hat?
- Auch ohne festes Arbeitszimmer lässt sich die Homeoffice-Pauschale nutzen. Dazu kommen Arbeitsmittel wie Laptop, Headset oder Bürostuhl, die ausschließlich beruflich genutzt werden, sowie Fortbildungskosten, Fahrtkosten zur Arbeit und Gewerkschaftsbeiträge – alles ohne ein eigenes Arbeitszimmer zu benötigen.


